ADAC
AC Oldenburg in Holstein
Automobil Club Oldenburg in Holstein e.V. im ADAC

Neuerungen 2021

Neuerungen 2021

 Auto und Verkehr  

siehe HIER:  Neuerungen 2021Verkehr

 

Richtgeschwindigkeit – wann sie gilt und was sie bedeutet    HIER

________________________________________________________________________
  • Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich stärker am CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die wenig Schadstoffe verursachen, kommen günstiger weg als solche mit hohem Ausstoß. Besonders geringe Abgaswerte werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.
  • _______________________
  • Wer bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.
  • _________________________
  • Die Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland wird weiß. Hintergrund: Versicherungen versenden das Dokument künftig auch online und Versicherte können es selbst auf weißem Papier ausdrucken.
  • _________________________
  • Motorräder dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.
  • ________________________
  • Wer an seinem Fahrzeug eine gelbe HU-Plakette hat, muss in 2021 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - eine frische Plakette in Rosa.
  • _________________________
  • Fahrschüler müssen künftig eine "Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung" ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung dauert rund zehn Minuten länger und findet nach einheitlichen Kriterien statt.
  • ___________________________
  • Die Bahn will ab Juni 2021 ihren neuen ICE4-XXL einsetzen. Der extra lange ICE hat 13 Zugteile mit insgesamt 918 Sitzplätzen und soll zuerst auf der Strecke Hamburg-Köln-Stuttgart-München rollen.

_____________________





Bußgeldkatalog 2021 für PKW-, LKW- und Radfahrer ist jetzt als kostenloser Download auf bussgeldrechner.org verfügbar

Hier zum Bussgeldkatalog 2020

Neuerungen 2020

 

Reifen, TÜV usw.




1.1.2018: Änderung bei Winter- und Ganzjahresreifen

Zum Stichtag sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg-Silhouette) zulässig. Das alleinige M+S-Symbol bei Ganzjahresreifen reicht im Rahmen der situativen Winterreifenpflicht nicht mehr aus. M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen bis 30.9.2024 gefahren werden. Das Produktionsdatum lässt sich an der DOT-Nummer (Wochen/Jahr) an den Reifenflanken ablesen.

            1.1.2018: Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht

Bisher wurde der Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Reifen unterwegs war. Bei einer zusätzlichen Behinderung sind es 80 Euro. Ab 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Er muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

1.1.2018 Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Endrohr

Fahrzeuge ab dem Baujahr 1.1.2006 waren bisher im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Stattdessen wurde per OBD (Onboard-Diagnose) der Fehlerspeicher ausgelesen. Ab dem Stichtag müssen Diesel und Benzinerdie direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Die Kosten der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU bleiben für die Besitzer von Fahrzeugen vor 2006 unverändert, für Fahrzeuge ab 2006 können sie um bis zu 12 Euro steigen. Durch die Endrohmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden. Die AU ist Bestandteil der HU, nur mit bestandener AU gibt es auch das „TÜV“-Siegel.

1.1.2018: Neue Typ- und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung

Zum Jahreswechselt werden die neue Kfz-Versicherungstarife fällig. Deren Höhe wird anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt. Bereits im Herbst 2017 haben die Versicherer ihre Kunden über die Neueinstufungen informiert. Bis zum 30.11.2017 können Kunden Ihre Kfz-Versicherung noch kündigen.
 

1.1.2018: Euro 4 für neue Mopeds und Microcars

Ab dem kommenden Jahr gelten die Schadstoffwerte der Euro 4 auch für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Km/h, so der ACE. Betroffen sind neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge (Microcars), die zulassungsfrei ab einem Alter von 16 Jahren bewegt werden dürfen. Die Euro 4 schreibt nicht nur einen verringerten Schadstoffausstoß aus, sondern soll auch die Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen wie Katalysatoren sicherstellen.

1.1.2018: EuroNCAP verschärft Prüfbedingungen

Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP verschärft 2018 die Anforderungen für Crash-Tests, teilt der Auto Club Europa (ACE) mit. Berücksichtigung finden damit Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren. Zur Ermittlung des Fußgängerschutzes werden die Tests für Notbremssysteme um die Szenarien längst laufender Fußgänger bei Tag und bei Nacht erweitert. Überarbeitet wurden auch die Messbedingungen von Notbremssystemen für Pkw-Pkw-Unfallszenarien. Höher gesetzt werden künftig auch die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.

1.1.2018: Plakette Hauptuntersuchung

Die bei der Hauptuntersuchung aufs Kennzeichen geklebten Plaketten werden 2018 die Farbe Grün haben. Eine Überziehung des HU-Termins ist nur bis zu zwei Monaten möglich. Danach wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro fällig. Die dann anstehende Fahrzeuguntersuchung wird genauer durchgeführt und kostet 20 Prozent mehr als eine reguläre HU.

 

22.2.2018: Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet Ende Februar über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für andere Städte haben, deren Feinstaub und Stickoxidwerte deutlich erhöht sind.

1.4.2018: eCall ist Vorschrift

In allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden ist das automatische Notrufsystem „ECall“ Vorschrift. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (Europaweit) und lotst Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden übermittelt: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere sowie Art des Kraftstoffs.

1.7.2018: Lkw-Maut auf Nebenstrecken

Zum Stichtag wird die Lkw-Maut auf rund 39.000 Kilometer Bundesstraßen fällig. Außerdem kann die Mautpflicht auch auf weitere Landstraßen ausgedehnt werden. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut will der Bund jährlich bis zu zwei Milliarden Euro mehr einnehmen.

1.9.2018: Neuberechnung der Kfz-Versicherung

Nach wie vor wird die Kfz-Steuer aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß berechnet. Vom Stichtag an gilt jedoch nicht mehr das NEFZ-Prüfverfahren für die Verbrauchs bzw. CO2-Ermittlung, sondern das neue realitätsnähere WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Die neue Kfz-Steuer nach der WLTP-Norm gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem Stichtag. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit deutlich höheren Kfz-Steuern, Insider vermuten einen durchschnittlichen Anstieg der Steuer um 20 Prozent.

1.9.2018: Neue Schadstoffklasse

Ab September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Dies bedeutet, dass durch die verschärften Abgasnormen viele Benziner mit Direkteinspritzung einen Partikelfilter (OPF = Otto-Partikelfilter) bekommen werden, um die Rußpartikelgrenzwerte einhalten zu können. Und auch die meisten Diesel werden die neuen Stickoxid-Grenzwerte nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (Adblue) einhalten können.





 



 


 


Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden